Stadtrecht München
Wahlhelferentschädigungssatzung der Landeshauptstadt München (MucWahlhelferentschaedigungS)
Satzung der Landeshauptstadt München über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden einschließlich anderer Wahlen, wie der Migrationsbeiratswahl und der Wahl zur Seniorenvertretung (Wahlhelferentschädigungssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 19.04.2019. 6 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- Anlage1. Ausschuss
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucWahlhelferentschaedigungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucWahlhelferentschaedigungS? Zitiere den Wortlaut.“