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Zitierfest

MucWahlhelferentschaedigungS · Wahlhelferentschädigungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucWahlhelferentschaedigungS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 19.04.2019.

Daneben werden folgende Ersatzleistungen gewährt:

  • 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird der ihnen entstandene nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt (Art. 20 a Abs. 2 Nr. 1 GO).
  • 2. Erstrecken sich die Auszählarbeiten auch auf den Tag nach der Wahl, so erhalten
  • a) selbständig Tätige für die ihnen entstandene Zeitversäumnis einen Pauschalbetrag von

90,-- Euro,

  • b) Personen, die keinen Ersatzanspruch nach Nr. 1 oder 2 a) haben, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder das Heranziehen einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, hierfür einen Pauschalbetrag in Höhe von 90,-- Euro.
  • 3. Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse gelten die Ziffern 1 und 2 entsprechend.

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„Was regelt § 2 MucWahlhelferentschaedigungS? Zitiere den Wortlaut.“

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