- 1. Ausschuss
Ehrenamtliche Mitglieder im Ausschuss erhalten je Sitzung *) 60,-- Euro
- 2. Wahlvorstandsmitglieder
- a) Entschädigungssätze betragen für
den Einsatz am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahllokal oder bei der Briefwahl je 30,-- Euro
Reservekräfte für Wahlvorstandsmitglieder, die am Wahltag durch das Wahlamt
vorsorglich berufen werden, deren Einsatz dann aber nicht erforderlich wird 15,-- Euro
- b) Europawahlen 20,-- Euro
Bundestagswahlen 20,-- Euro
Landtagswahlen 30,-- Euro
Bezirkswahlen 30,-- Euro
Volksentscheiden *) 20,-- Euro
Stadtratswahlen 40,-- Euro
Oberbürgermeisterwahlen, Oberbürgermeisterstichwahlen 20,-- Euro
Bezirksausschusswahlen 40,-- Euro
Bürgerentscheiden *) 20,-- Euro
Migrationsbeiratswahlen 40,-- Euro
Wahlen zur Seniorenvertretung 30,-- Euro
- c) zusätzliche Entschädigungssätze erhalten Wahlvorstandsmitglieder
für eine Tätigkeit als
Vorsitzende/Vorsitzender 30,-- Euro
stellvertretende Vorsitzende/stellvertretender Vorsitzender 25,-- Euro
Schriftführerin/Schriftführer 50,-- Euro
stellvertretende Schriftführerin/stellvertretender Schriftführer 40,-- Euro
- d) Die vorstehenden Entschädigungen werden auch für erforderliche Ersatzwahlvorstände gewährt.
- 3. Entschädigungssätze für sonstige notwendige Tätigkeiten
Bereitstellung und Betreuung der in Schulen untergebrachten
Wahllokale durch die Schulhausoffiziantinnen/Schulhausoffizianten
pro Wahllokal 20,-- Euro
Rücklieferung der Wahlunterlagen an die Bezirksinspektion durch
ein Mitglied des Wahlvorstandes nach Beendigung der Auszählung 10,-- Euro
Wahlbotinnen/Wahlboten
- - für eine Wahlurne 25,-- Euro - für jede weitere Wahlurne 10,-- Euro
*) mehrere Volksentscheide und Bürgerentscheide, die an dem gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volksentscheid bzw. Bürgerentscheid. Tagt der Ausschuss als gemeinsamer Ausschuss verschiedener Wahlen, die an einem Tag stattfinden, so gilt der Sitzungstermin des gemeinsamen Ausschusses als eine Sitzung.