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Zitierfest

MucWahlhelferentschaedigungS · Wahlhelferentschädigungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucWahlhelferentschaedigungS – Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 19.04.2019.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit von Gemeindebürgern anlässlich von allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden in München, Bürgerentscheiden und Ausländerbeiratswahlen in München (Wahlhelferentschädigungssatzung) vom 07.08.1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.07.2000, außer Kraft.

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