Stadtrecht München
Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet an der Würm von Flusskilometer 8,9 bis 19,1 und am Würmkanal von Flusskilometer 0 bis 4,1 innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München (ÜgVO Würm/Würmkanal) (MucUegVOWuermWuermkanal)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.05.2025. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Allgemeines, Zweck
- § 2Umfang des Überschwemmungsgebiets, Kennzeichnung der Hochwasserlinie
- § 3Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen
- § 4Sonstige Vorhaben
- § 5Heizölverbraucheranlagen
- § 6Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 7Antragstellung
- § 8Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucUegVOWuermWuermkanal? Zitiere den Wortlaut.“