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Zitierfest

MucUegVOWuermWuermkanal · Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet an der Würm von Flusskilometer 8,9 bis 19,1 und am Würmkanal von Flusskilometer 0 bis 4,1 innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München (ÜgVO Würm/Würmkanal)

§ 7 MucUegVOWuermWuermkanal – Antragstellung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.05.2025.

Mit dem Genehmigungsantrag nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG sind für bauliche Anlagen in entsprechender Anwendung der für Bauvorlagen geltenden Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung die zur Beurteilung erforderlichen und geeigneten Unterlagen vorzulegen. Vorlagepflichten nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) vom 13.03.2000 (GVBl. S. 156, BayRS 753-1-6-U), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.10.2010 (GVBl. S. 727), bleiben unberührt.

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„Was regelt § 7 MucUegVOWuermWuermkanal? Zitiere den Wortlaut.“

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