Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm innerhalb der Stadtgrenze der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 8.900 bis Flusskilometer 19.100 (ÜberschwemmungsgebietsV Würm) vom 16.12.2009 (MüABl. S. 1) außer Kraft.
MucUegVOWuermWuermkanal · Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet an der Würm von Flusskilometer 8,9 bis 19,1 und am Würmkanal von Flusskilometer 0 bis 4,1 innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München (ÜgVO Würm/Würmkanal)
§ 8 MucUegVOWuermWuermkanal – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.05.2025.
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