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Zitierfest

MucUegVOWuermWuermkanal · Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet an der Würm von Flusskilometer 8,9 bis 19,1 und am Würmkanal von Flusskilometer 0 bis 4,1 innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München (ÜgVO Würm/Würmkanal)

§ 5 MucUegVOWuermWuermkanal – Heizölverbraucheranlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.05.2025.

(1) Für die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen gilt § 78c Abs. 1 WHG.

(2) Für bestehende Heizölverbraucheranlagen gilt § 6 Abs. 1.

(3) Für die Prüfpflicht neuer und bestehender Heizölverbraucheranlagen gilt § 6 Abs. 3.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucUegVOWuermWuermkanal nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucUegVOWuermWuermkanal? Zitiere den Wortlaut.“

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