Stadtrecht München
Notquartiere-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucNotquartiere-GebuehrenS)
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Notquartiere der Landeshauptstadt München (Notquartiere-Gebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2018. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenpflicht
- § 2Gebührenschuldner
- § 3Gebührenberechnung
- § 4Gebühren für die Benutzung der Notquartiere
- § 5Entstehen, Fälligkeit, Einzahlung
- § 6Vorübergehende Abwesenheit
- § 7Zahlungserleichterung, Zahlungsrückstände
- § 8Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucNotquartiere-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“