Für die Benutzung von zugewiesenen Bettplätzen in Notquartieren der Landeshauptstadt München und den zugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
MucNotquartiere-GebuehrenS · Notquartiere-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucNotquartiere-GebuehrenS – Gebührenpflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2018.
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