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Zitierfest

MucNotquartiere-GebuehrenS · Notquartiere-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucNotquartiere-GebuehrenS – Gebühren für die Benutzung der Notquartiere

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2018.

Die Notquartiere-Benutzungsgebühr beträgt für jede Person einschließlich der Kosten für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie aller Nebenkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung, Möblierung etc.) pro Bettplatz täglich

Tagesgebühr
(a) Einzelzimmer mit eigenem WC und Bad / Dusche, Zentralheizung14,41 Euro
(b) Zweibettzimmer mit eigenem WC und Bad/ Dusche, Zentralheizung12,31 Euro
(c) Einzelzimmer mit Zentralheizung, aber Bad/ Dusche zur gemeinsamen Nutzung13,11 Euro
(d) Zweibettzimmer mit Zentralheizung, aber Bad/ Dusche zur gemeinsamen Nutzung11,11 Euro
(e) Mehrbettzimmer und alle anderen Zimmer einfacher Ausstattungenjeweils Abschlag um 15 % vom Zimmertyp (b) und (d)

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