Stadtrecht München
Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteiles „Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst“ in München Obergiesing (Biotop Nrn. M-618 und M-236) (MucLBVOPerlacherForst)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.07.2008. 8 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Schutzgegenstand
- § 2Schutzzweck
- § 3Verbote
- § 4Ausnahmen
- § 5Befreiung
- § 6Ordnungswidrigkeiten
- § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucLBVOPerlacherForst? Zitiere den Wortlaut.“