(1) Die in der Landeshauptstadt München in der ehemaligen Amerikanischen Siedlung am Perlacher Forst gelegenen Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst“.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus 14 Teilflächen (Nr. M-236.01, M-236.02,
M-618.01 a, M618.01 b, M-618.02 a, M-618.02 b, M-618.03 a, M-618.03 b, M-618.03 c, M-618.07, M-618.08, M-618.09, M-618.10 und M-618.14), deren Bezeichnung jeweils aus der Nummerierung der Stadtbiotopkartierung München resultiert.
Teilfläche Nr. M-236.01 hat eine Größe von 3,87 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/128 (t), 2641/129 (t), 2636 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-236.02 hat eine Größe von 5,07 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/11 (t), 2641/32 (t), 2642/1 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.01 a hat eine Größe von 0,37 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/40 Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.01 b hat eine Größe von 2,77 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/37 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.02 a hat eine Größe von 0,82 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/36 (t) und 2641 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.02 b hat eine Größe von 0,78 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.03 a hat eine Größe von 1,00 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/5 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.03 b hat eine Größe von 0,11 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/5 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.03 c hat eine Größe von 0,17 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/5 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.07 hat eine Größe von 1,24 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/2 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.08 hat eine Größe von 0,25 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/9 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.09 hat eine Größe von 0,37 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/11 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.10 hat eine Größe von 0,16 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2641/11 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche Nr. M-618.14 hat eine Größe von 0,45 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2636 (t) und 2641/7 (t) Gemarkung Perlach.
Die Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1:5000 (Anlage) und der Karte im Maßstab 1:1500, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 15.07.2008, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1:1500 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie.
Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.