Stadtrecht München
Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Messepark und Park bei der Ruhmeshalle" in München im Messegelände (MucBioNr. 179) (MucLBVOMesseparkPark)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Schutzgegenstand
- § 2Schutzzweck
- § 3Verbote
- § 4Ausnahmen
- § 5Befreiung
- § 6Bebauungspläne mit Grünordnungsplänen
- § 7Ordnungswidrigkeiten
- § 8In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucLBVOMesseparkPark? Zitiere den Wortlaut.“