Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOMesseparkPark · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Messepark und Park bei der Ruhmeshalle" in München im Messegelände (MucBioNr. 179)

§ 3 MucLBVOMesseparkPark – Verbote

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Nach Art. 12 Abs. 3 i.V.m. Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG ist es verboten, den geschützten Landschaftsbestandteil ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern.

(2) Es ist deshalb insbesondere verboten:

  • 1. Bauliche Anlagen aller Art, einschließlich der Einfriedungen und der Anlagen, die nach Art. 66 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, ausgenommen in dem durch den Bebauungsplan Theresienhöhe-Kongresszentrum im Messegelände Nr. 1181 a, vom 18.12.1978 ausgewiesenen Bauraum,
  • 2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,
  • 3. Straßen, Wege, Pfade, Steige oder Plätze neu anzulegen oder bestehende zu verändern,
  • 4. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit Kraftfahrzeugen zu fahren oder zu parken,
  • 5. Leitungen zu errichten oder zu verlegen,
  • 6. die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen zu zerstören oder nachteilig zu verändern, insbesondere sie durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,
  • 7. Pflanzen oder einzelne Teile von ihnen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu entfernen oder sonst zu beschädigen,
  • 8. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Eier, Larven, Puppen oder sonstigen Entwicklungsformen sowie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen, insbesondere auch durch frei laufende Hunde,
  • 9. Bild- und Schrifttafeln anzubringen,
  • 10. Feuer zu machen oder zu betreiben,
  • 11. Pflanzen einzubringen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucLBVOMesseparkPark nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucLBVOMesseparkPark? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten