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Zitierfest

MucLBVOMesseparkPark · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Messepark und Park bei der Ruhmeshalle" in München im Messegelände (MucBioNr. 179)

§ 2 MucLBVOMesseparkPark – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Belebung des Stadtbildes im Raum Westend/Schwanthalerhöhe beizutragen,
  • 4. einen artenreichen und alten Laubbaumbestand mit günstigen Bedingungen für Vögel in dichtbebauter Umgebung zu erhalten.

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