Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucLBVOMesseparkPark · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Messepark und Park bei der Ruhmeshalle" in München im Messegelände (MucBioNr. 179)
§ 8 MucLBVOMesseparkPark – In-Kraft-Treten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.
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