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Zitierfest

MucLBVOMesseparkPark · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Messepark und Park bei der Ruhmeshalle" in München im Messegelände (MucBioNr. 179)

§ 6 MucLBVOMesseparkPark – Bebauungspläne mit Grünordnungsplänen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Die Festsetzungen von Bebauungsplänen und Grünordnungsplänen bleiben durch diese Verordnung unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucLBVOMesseparkPark nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucLBVOMesseparkPark? Zitiere den Wortlaut.“

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