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Zitierfest

Stadtrecht München

Ländeanlage-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucLaendeanlage-GebuehrenS)

Satzung über die Gebühren für die Benützung der Ländeanlage der Landeshauptstadt München (Ländeanlage-Gebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000. 6 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Gebührenpflicht
  3. § 2Ländegebühr
  4. § 3Gebührenschuldner
  5. § 4Entstehen und Fälligkeit
  6. § 5In-Kraft-Treten

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucLaendeanlage-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucLaendeanlage-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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