Stadtrecht München
Ländeanlage-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucLaendeanlage-GebuehrenS)
Satzung über die Gebühren für die Benützung der Ländeanlage der Landeshauptstadt München (Ländeanlage-Gebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000. 6 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenpflicht
- § 2Ländegebühr
- § 3Gebührenschuldner
- § 4Entstehen und Fälligkeit
- § 5In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucLaendeanlage-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“