Für jedes anländende Floß ist eine Ländegebühr von insgesamt 72,-- Euro zu entrichten.
MucLaendeanlage-GebuehrenS · Ländeanlage-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucLaendeanlage-GebuehrenS – Ländegebühr
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000.
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„Was regelt § 2 MucLaendeanlage-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“