(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benützung der Ländeanlage der Landeshauptstadt München (Ländeanlage-Gebührensatzung) vom 18. April 1978 (MüABl. S. 100) außer Kraft.