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Zitierfest

MucLaendeanlage-GebuehrenS · Ländeanlage-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucLaendeanlage-GebuehrenS – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benützung der Ländeanlage der Landeshauptstadt München (Ländeanlage-Gebührensatzung) vom 18. April 1978 (MüABl. S. 100) außer Kraft.

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