Stadtrecht München
Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt München (MucFabS)
Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.06.2026. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Fahrradabstellplätzen
- § 3Zahl der Fahrradabstellplätze
- § 4Größe der Fahrradabstellplätze
- § 5Beschaffenheit der Fahrradabstellplätze
- § 6Abweichungen
- § 7Inkrafttreten, Übergangsregelung
- Anlage
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„Was regelt § 1 MucFabS? Zitiere den Wortlaut.“