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Zitierfest

MucFabS · Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucFabS – Größe der Fahrradabstellplätze

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.06.2026.

(1) Die Fläche eines Fahrradabstellplatzes soll mindestens 1,5 m² aufweisen. Die Fläche eines Fahrradabstellplatzes kann bei Aufstellung von Ordnungssystemen unterschritten werden, wenn eine benutzergerechte Handhabung der Ordnungssysteme nachgewiesen wird.

(2) Jeder Fahrradabstellplatz muss direkt zugänglich sein.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucFabS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucFabS? Zitiere den Wortlaut.“

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