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Zitierfest

MucFabS · Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt München

Anlage MucFabS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.06.2026.

zur Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung- FabS)

NutzungRichtwert
1Wohnen
1.1Wohnung (ausgenommen in Ein- bzw. Zweifamilienhäusern)1 Abstellplatz pro 40 m² Gesamtwohnfläche
1.2Kinder-, Schüler- und Jugendwohnheim1 Abstellplatz je 2 Betten
1.3Studentenwohnheim1 Abstellplatz je 1 Bett
1.4Schwestern- / Pflegerwohnheim, Arbeitnehmerwohnheim u. ä.1 Abstellplatz je 2 Betten
1.5Altenwohnheim, Altenheim, Langzeit- und Kurzzeitpflegeheim, Tagespflegeeinrichtung u. ä.1 Abstellplatz je 30 Betten bzw. Pflegeplätze
1.6Wohnformen, denen ein besonderes, zielgruppenspezifisches Konzept zu Grunde liegtNach jeweiligem Einzelfall
2Büro, Verwaltung, Praxis
2.1Büro- und Verwaltungsraumallgemein1 Abstellplatz je 120 m² NUF¹)
2.2Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- und Beratungsraum, Arztpraxis und dergl.)1 Abstellplatz je 90 m² NUF¹)
3Verkauf
3.1Laden bis einschließlich 400 m²1 Abstellplatz je 75 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr
3.2Laden über 400 m², großflächige Einzelhandelsbetriebe1 Abstellplatz je 100 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr
3.3Einkaufszentrum gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO1 Abstellplatz je 150 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr
3.4SB-Baumarkt mit Angebot für Hobbyhandwerker*innen, Gartencenter1)1 Abstellplatz je 200 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, Verkaufsflächen im Freien sind zur Hälfte anzurechnen
3.5Baustoffhandel für gewerblichen Bedarf1 Abstellplatz je 200 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr und Lagerfläche, sowohl überdacht als auch im Freiland
3.6Möbelhaus über 800 m²1 Abstellplatz je 200 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr
4Versammlung
4.1Versammlungsstätte von überörtlicher Bedeutung (z.B. Theater, Konzerthaus, Mehrzweckhalle)1 Abstellplatz je 30 Sitzplätze oder je 30 Besucher*innen
4.2Sonstige Versammlungsstätte (z.B. Lichtspieltheater, Vortragssaal)1 Abstellplatz je 10 Sitzplätze oder je 10 Besucher*innen
4.3Kirche und Gebetshaus1 Abstellplatz je 20 Sitzplätze
5Sport
5.1Sportplatz ohne Besucherplätze (z.B. Trainingsplatz)1 Abstellplatz je 250 m² Sportfläche
5.2Sportplatz und Sportstadion mit Besucherplätzen1 Abstellplatz je 250 m² Sportfläche, zusätzlich 1 Abstellplatz je 30 Zuschauerplätze
5.3Turn- und Sporthalle ohne Besucherplätze1 Abstellplatz je 100 m² Hallenfläche
5.4Turn- und Sporthalle mit Besucherplätze1 Abstellplatz je 100 m² Hallenfläche, zusätzlich 1 Abstellplatz je 30 Zuschauerplätze
5.5Freibad und Freiluftbad ohne Besucherplätze1 Abstellplatz je 100 m² Grundstücksfläche
5.6Freibad und Freiluftbad mit Besucherplätzen1 Abstellplatz je 100 m² Grundstücksfläche, zusätzlich 1 Abstellplatz je 30 Zuschauerplätze
5.7Hallenbad ohne Besucherplätze1 Abstellplatz je 10 Kleiderablagen
5.8Hallenbad mit Besucherplätzen1 Abstellplatz je 10 Kleiderablagen, zusätzlich 1 Abstellplatz je 30 Zuschauerplätze
5.9Tennisplatz, Squashanlage o.ä. mit Besucherplätzen1 Abstellplatz je 1 Spielfeld
5.10Tennisplatz, Squashanlage o.ä. mit Besucherplätzen1 Abstellplatz je 1 Spielfeld, zusätzlich 1 Abstellplatz je 30 Zuschauerplätze
5.11Minigolfplatz6 Abstellplätze je Minigolfanlage
5.12Kegel- und Bowlingbahn1 Abstellplatz je Bahn
5.13Fitnesscenter1 Abstellplatz je 20 m² Sportfläche
5.14Sauna (gewerblich)1 Abstellplatz je 50 m² Saunafläche
6Gaststätte und Beherbergungsbetrieb
6.1Gaststätte1 Abstellplatz je 10 m² Gastfläche
Freischankfläche, soweit insgesamt größer als 100 m²1 Abstellplatz je 20 m² Freischankfläche (Freischankfläche < 100 m² sowie bei Wechselnutzung mit Gaststätte: kein eigener Abstellplatzbedarf)
KantineBei ausschließlicher Nutzung durch die Beschäftigten kein eigener Abstellplatzbedarf
6.2Spiel- und Automatenhalle, sonst. Vergnügungsstätten Billard-Salon1 Abstellplatz je 20 m² NUF¹) 1 Abstellplatz je 50 m² NUF¹)
6.3Hotel, Pension, Kurheim und andere Beherbergungsbetriebe1 Abstellplatz je 30 Betten, bei Restaurantbetrieb Zuschlag nach Ziffer 6.1 oder 6.2
6.4Jugendherberge1 Abstellplatz je 10 Betten
7Krankenanstalt
7Krankenanstalt1 Abstellplatz je 20 Betten
8Schulen, Betreuungs- und Fördereinrichtungen
8.1Schule, Berufsschule, Berufsfachschule10 Abstellplätze je 1 Klasse
8.2Hochschule1 Abstellplatz je 3 Studierende
8.3Tageseinrichtungen für mehr als 12 Kinder2 Stellplätze je Gruppe, jedoch mindestens 2 Abstellplätze
8.4Tageseinrichtung für bis zu 12 Kinder2 Abstellplätze
8.5Jugendfreizeitheim und dergl.1 Abstellplatz je 30 m² NUF¹)
8.6Berufsbildungswerk, Ausbildungswerkstatt und dergl.1 Abstellplatz je 10 Auszubildende
8.7Alten- und Service-Zentrum1 Abstellplatz je 40 m² NUF¹)
9Gewerbe
9.1Handwerks- und Industriebetrieb1 Abstellplatz je 150 m² NUF¹)
9.2Eigenständiger Lagerraum, -platz1 Abstellplatz je 1.000 m² NUF¹)
9.3Ausstellungshalle, -platz1 Abstellplatz je 150 m² NUF¹)
9.4Kraftfahrzeugwerkstatt0,2 Abstellplatz je Wartungs- oder Reparaturstand
9.5TankstelleBei Einkaufsmöglichkeit über Tankstellenbedarf hinaus: Zuschlag nach den Ziffern 3.1 und 3.2
9.6Automatische Kfz-WaschstraßeKein Abstellplatz
9.7Kfz-Waschplatz zur SelbstbedienungKein Abstellplatz
9.8Autovermietung0,2 Abstellplätze je 2 Betriebs-Pkw
9.9Taxiunternehmen0,2 Abstellplätze je 3 Taxis
9.10Heimlieferservice (z. B. Pizza, Asia, ...)1 Abstellplatz je 50 m² NUF¹)
9.11Bordell1 Abstellplatz je 5 Zimmer
10Verschiedenes
10.1Kleingartenanlage1 Abstellplatz pro 4 Kleingärten
10.2Friedhof1 Abstellplatz pro 1.500 m² Grundstücksfläche, mindestens 10 Abstellplätze
10.3Flohmarktin Hallen: 1 Abstellplatz je 30 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr auf Freiflächen: 1 Abstellplatz je 15 laufende Meter Verkaufstisch
1)NUF = Nutzungsfläche nach DIN 277
Erläuterung zur Ermittlung der anzurechnen Flächen:
Nutzungsfläche nach DIN 277:Die Berechnung der Stellplätze für einzelne Nutzungsarten (z.B. Büro, weitere gewerbliche Nutzungen) bemisst sich nach der Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277. Das bedeutet, dass künftig alle Nutzungsflächen, außer Verkehrsflächen und Technikflächen, stellplatzrelevant sind. Zu beachten: · Bewegungsflächen innerhalb von Räumen gehören zur NUF. · Verkehrsflächen (VF) wie Flure, Treppen, Gänge, Aufzugsschächte usw. zählen nicht zur NUF nach DIN. · Technikflächen (TF) zählen nicht zur NUF, wenn diese Technikflächen zum Betrieb technischer Anlagen zur Ver- und Entsorgung des Bauwerks unmittelbar erforderlich sind (z.B. Lagerflächen für Brennstoffe, Löschwasser, Heizung, Raumlufttechnik (RLT).
Wohnfläche:= Berechnung der Fläche entsprechend der Wohnflächenverordnung (WoFIV)
Verkaufsfläche für den KundenverkehrStatt „Verkaufsnutzungen“ ist die „Verkaufsfläche für den Kundenverkehr“ anzusetzen. Zur Verkaufsfläche zählen alle Flächen eines Einzelhandelsbetriebes, die für die Kund*innen zugänglich und geeignet sind, Verkaufsabschlüsse zu fördern. Lagerflächen für die Verkaufsnutzung bleiben unberücksichtigt.
Sportflächen:Bei Sportflächen sind nur die für den Sport selbst vorgesehenen Räumlichkeiten bzw. Flächen zu berücksichtigen. Umkleiden, Duschen, Grünflächen oder Besucherflächen gehören nicht dazu.
Gastfläche:Für Gaststätten ist die Gastfläche anzusetzen. Sie ist der Bereich der Nutzfläche, in dem Tische und Stühle für Gäste bereitgehalten werden. Mit Gastfläche sind dabei die Flächen gemeint, die dem Gast zur Verfügung stehen und von diesem genutzt werden können. Beispielsweise sind die Flächen auf und hinter einem Tresen bei der Gastfläche nicht mit anzusetzen. Flächen mit einer Raumhöhe unter 1,50 m sind im Regelfall ebenfalls nicht anzusetzen.
Freischankfläche:= Aufstellfläche für Tische und Stühle einschließlich der dazu gehörenden Bewegungsräume.
Mischnutzung:Untergeordnete Nutzungen und Nebenräume werden der Hauptnutzung zugeo5rdnet. In allen sonstigen Fällen sind die einzelnen Nutzflächen (= der Hauptnutzung) gesondert zu ermitteln.

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