Stadtrecht München
Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes (MucAlkoholverbotsVO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2026. 6 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
- § 2Alkoholverbot
- § 3Ausnahmen
- § 4Ordnungswidrigkeiten
- § 5Inkrafttreten und Geltungsdauer
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„Was regelt § 1 MucAlkoholverbotsVO? Zitiere den Wortlaut.“