Im Geltungsbereich der Verordnung ist es verboten,
- a) alkoholische Getränke zu verzehren;
- b) alkoholische Getränke mit sich zu führen, wenn diese den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
MucAlkoholverbotsVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes
Im Geltungsbereich der Verordnung ist es verboten,
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