Aufgrund besonderer Anlässe kann die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, in Einzelfällen ganz oder teilweise Ausnahmen vom Verbot des § 2 dieser Verordnung zulassen.
MucAlkoholverbotsVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes
§ 3 MucAlkoholverbotsVO – Ausnahmen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2026.
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„Was regelt § 3 MucAlkoholverbotsVO? Zitiere den Wortlaut.“