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Zitierfest

MucAlkoholverbotsVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes

§ 3 MucAlkoholverbotsVO – Ausnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2026.

Aufgrund besonderer Anlässe kann die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, in Einzelfällen ganz oder teilweise Ausnahmen vom Verbot des § 2 dieser Verordnung zulassen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucAlkoholverbotsVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucAlkoholverbotsVO? Zitiere den Wortlaut.“

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