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MucAlkoholverbotsVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes

Eingangsformel MucAlkoholverbotsVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2026.

Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes

vom 24. April 2024

Stadtratsbeschluss: 24.04.2024

Bekanntmachung: 30.04.2024 (MüABl. S. 316)

Änderungen: 24.02.2026 (MüABl. S. 212)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 30 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2022 (GVBl. S. 718), folgende Verordnung:

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