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Zitierfest

MucAlkoholverbotsVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes

§ 5 MucAlkoholverbotsVO – Inkrafttreten und Geltungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2026.

Die Verordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft; sie tritt am 01.05.2028 außer Kraft.

Anlage zur Verordnung zur Änderung Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofs Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Sicherheit und Ordnung, Prävention

Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/222

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

Anlage zur Verordnung zur Änderung Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofs
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Sicherheit und Ordnung, Prävention Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/222

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

München, 24. Februar 2026 Dieter Reiter Oberbürgermeister

München, 24. Februar 2026 Dieter Reiter Oberbürgermeister

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