Stadtrecht München
Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung der Landeshauptstadt München (MucACVV)
Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.01.2025. 7 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
- § 2Alkoholverbot
- § 3Cannabisverbot
- § 4Ausnahmen
- § 5Ordnungswidrigkeiten
- § 6Inkrafttreten und Geltungsdauer
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„Was regelt § 1 MucACVV? Zitiere den Wortlaut.“