Im Geltungsbereich der Verordnung ist es verboten,
- a) alkoholische Getränke zu konsumieren;
- b) alkoholische Getränke mit sich zu führen, wenn diese den Umständen nach zum dortigen Konsum bestimmt sind.
MucACVV · Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung der Landeshauptstadt München
Im Geltungsbereich der Verordnung ist es verboten,
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucACVV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 MucACVV? Zitiere den Wortlaut.“