Aufgrund besonderer Anlässe kann die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, in Einzelfällen ganz oder teilweise Ausnahmen vom Verbot der §§ 2 oder 3 dieser Verordnung zulassen.
MucACVV · Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucACVV – Ausnahmen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.01.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucACVV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 MucACVV? Zitiere den Wortlaut.“