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Zitierfest

MucACVV · Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucACVV – Inkrafttreten und Geltungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.01.2025.

Diese Verordnung tritt am 15.01.2025 in Kraft; sie tritt am 14.01.2027 außer Kraft.

Anlage 1 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV)

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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Anlage 1 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV)

Geltungsbereich für das Alkoholkonsum- und -mitführverbot

München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter

Oberbürgermeister Anlage 2 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV)

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
Anlage 2 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV)

München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister Geltungsbereich für das Cannabiskonsum- und -mitführverbot

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister

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