Diese Verordnung tritt am 15.01.2025 in Kraft; sie tritt am 14.01.2027 außer Kraft.
Anlage 1 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV)
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
| [Abbildung/Karte, siehe Quelle] | |
|---|---|
| Anlage 1 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV) |
Geltungsbereich für das Alkoholkonsum- und -mitführverbot
München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter
Oberbürgermeister Anlage 2 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV)
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
| München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister | ||
|---|---|---|
| [Abbildung/Karte, siehe Quelle] | ||
| Anlage 2 zur Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke sowie von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen im Bereich des Alten Botanischen Gartens und des Karl-Stützel-Platzes (Alkohol- und Cannabisverbotsverordnung – ACVV) |
München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister Geltungsbereich für das Cannabiskonsum- und -mitführverbot
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
| München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister |
|---|