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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 79 MarkenG – Verkündung, Zustellung, Begründung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Endentscheidungen des Bundespatentgerichts werden, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser soll nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt werden, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern. Statt der Verkündung ist die Zustellung der Endentscheidung zulässig. Entscheidet das Bundespatentgericht ohne mündliche Verhandlung, so wird die Verkündung durch Zustellung an die Beteiligten ersetzt. Die Endentscheidungen sind den Beteiligten von Amts wegen zuzustellen.

(2) Die Entscheidungen des Bundespatentgerichts, durch die ein Antrag zurückgewiesen oder über ein Rechtsmittel entschieden wird, sind zu begründen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 79 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 79 MarkenG

25 Entscheidungen zitieren § 79 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 22.06.2011 – I ZB 9/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Stahlschluessel Ist die mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht geschlossen (§ 76 Abs. 6 Satz 1 MarkenG), ist der Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentgericht nach Schluss der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung an Verkündungs Statt (§ 79 Abs. 1 Satz 3 MarkenG) zustellt, ohne zu klären, ob noch …
  • BPatG, Beschl. v. 18.04.2018 – 29 W (pat) 16/14 · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "YOU & ME" – wirksamer und rechtskräftiger Beschluss, mit dem die Löschung der Marke wegen Nichtigkeit angeordnet wurde – innerhalb der Rechtsbeschwerdefrist erklärter Verzicht – Löschungsanordnung geht in ihrer Wirkung über die Verzichtserklärung …

  • BPatG, Beschl. v. 01.07.2010 – 26 W (pat) 25/06 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "POST" – zur Ablehnung von Richtern eines Senats wegen Besorgnis der Befangenheit: kein Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Verlängerung der Verfahrensdauer – Ladung einer Gutachterin, die zuvor im Auftrag der Markeninhaberin ein Gutachten …

  • BPatG, Beschl. v. 10.10.2022 – 26 W (pat) 501/18 · 26. Senat

    Markenbeschwerdesache – „EDITION H“ (Wort-/Bildmarke) / „EDITION“ (Unionswortmarke) – keine Verwechslungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 18.10.2021 – 30 W (pat) 22/19 · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "CRETE/CRET (IR-Marke)" – Beschränkung des Bestimmungs- und Verwendungszwecks der beanspruchten Waren der angegriffenen Marke – keine unzulässige Erweiterung - keine Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • BGH, Beschl. v. 09.10.2018 – KRB 51/16 · Kartellsenat

    Leitsatz: Flüssiggas I 1. Der durch Schätzung zu ermittelnde kartellbedingte Mehrerlös kann anhand der Preisentwicklung auf kartellfreien Vergleichsmärkten, eines kostenbasierten Vergleichs oder einer anderen, zur Bestimmung des Mehrerlöses ebenfalls geeigneten Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007, KRB 12/07, BGHSt 52, 1 - Papiergroßhandel und vom 26. Februar 2013, KRB …

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