Zum Inhalt springen
Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 69 MarkenG – Mündliche Verhandlung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Eine mündliche Verhandlung findet statt, wenn

  • 1. einer der Beteiligten sie beantragt,
  • 2. vor dem Bundespatentgericht Beweis erhoben wird (§ 74 Abs. 1) oder
  • 3. das Bundespatentgericht sie für sachdienlich erachtet.

Verweise

Vorschriften, die auf § 69 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 69 MarkenG

641 Entscheidungen zitieren § 69 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 22.03.2011 – 27 W (pat) 528/10 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "MAN AT WORK" – Bundespatentgericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, Beschl. v. 12.03.2015 – 25 W (pat) 39/13 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Roggiss" – zum Zeitpunkt der Anmeldung: kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – Kostenentscheidung

  • BPatG, Beschl. v. 28.09.2010 – 27 W (pat) 523/10 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Memo Care (Wort-Bild-Marke)/MEMO" – Bundespatentgericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – zu Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • BGH, Beschl. v. 26.09.2024 – I ZB 63/23 · 1. Zivilsenat

    Rechtsbeschwerdeverfahren bei Zurückweisung einer Markenanmeldung: Ablehnung des gesamten Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung des Terminverlegungsantrags

  • BPatG, Beschl. v. 05.02.2020 – 29 W (pat) 516/17 · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Keramik komplett" – fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, Beschl. v. 21.05.2019 – 27 W (pat) 506/17 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "kodi professional (Wort-Bild-Marke)/KODi (Unionswortmarke)" – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr durch …

Weitere Entscheidungen zu § 69 MarkenG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 69 MarkenG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 69 MarkenG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten