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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 70 MarkenG – Entscheidung über die Beschwerde

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Über die Beschwerde wird durch Beschluß entschieden.

(2) Der Beschluß, durch den eine Beschwerde als unzulässig verworfen wird, kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.

(3) Das Bundespatentgericht kann die angefochtene Entscheidung aufheben, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, wenn

  • 1. das Deutsche Patent- und Markenamt noch nicht in der Sache selbst entschieden hat,
  • 2. das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt an einem wesentlichen Mangel leidet oder
  • 3. neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die für die Entscheidung wesentlich sind.

(4) Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung nach Absatz 3 zugrunde liegt, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 70 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 70 MarkenG

244 Entscheidungen zitieren § 70 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 17.08.2010 – I ZB 59/09 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: SUPERgirl Hat die Markenstelle die Eintragung des angemeldeten Zeichens als Marke wegen Fehlens der Unterscheidungskraft versagt, so liegt kein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor, wenn die Markenstelle dabei zwar Vorbringen des Anmelders zur Eintragung ähnlicher Zeichen berücksichtigt, aber nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben …
  • BPatG, Beschl. v. 18.03.2013 – 25 W (pat) 14/12 (amtliche Veröffentlichung) · 25. Senat

    Leitsatz: Schwimmbad-Isolierbaustein 1. Die positive Schutzfähigkeitsbeurteilung und -entscheidung im Anmelderbeschwerdeverfahren führt zu keiner irgendwie gearteten Bindung oder Festlegung für ein nachfolgendes gemäß § 54 Abs. 1 MarkenG eingeleitetes Löschungsverfahren, und zwar weder nach § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. §§ 322, 325 ZPO im Wege der Rechtskraftwirkung, weil die Beteiligten beider …
  • BPatG, Beschl. v. 22.01.2015 – 29 W (pat) 525/13 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "The European (Wort-Bild-Marke)" – Verfahren vor dem DPMA leidet an einem wesentlichen Mangel – Zurückverweisung

  • BPatG, Beschl. v. 23.10.2017 – 26 W (pat) 518/17 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "modulmaster" – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – Würdigung aller beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen – zur Begründungspflicht – zur Möglichkeit einer globalen Begründung – Fehlen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem angemeldeten …

  • BPatG, Beschl. v. 02.11.2016 – 24 W (pat) 524/15 (amtliche Veröffentlichung) · 24. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" – Verfahrensmangel – inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Warenverzeichnis ist nicht im Ansatz erkennbar – Aufhebung der Entscheidung des DPMA – Zurückverweisung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • BPatG, Beschl. v. 29.09.2010 – 26 W (pat) 122/09 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "mykaraokeradio" – Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - Bestehen eines Eintragungshindernisses - Nichtberücksichtigung vergleichbaren Vorentscheidungen

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