Erziehungsmaßregeln sind
- 1. die Erteilung von Weisungen,
- 2. die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.
JGG · Jugendgerichtsgesetz
Erziehungsmaßregeln sind
8 Entscheidungen zitieren § 9 JGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 10.03.2026 – 2 StR 396/25 · 2. Strafsenat
Anfechtungsbeschränkung bei zusätzlicher Einziehungsentscheidung im Jugendstrafverfahren
BGH, Beschl. v. 27.01.2026 – 2 StR 761/25 · 2. Strafsenat
Strafschärfende Berücksichtigung einer jugendgerichtlichen Vorahnung
BGH, Beschl. v. 11.07.2017 – 3 StR 176/17 · 3. Strafsenat
Revision im Jugendstrafverfahren wegen Nötigung: Überprüfung der Auflage einer Schadenswiedergutmachung durch Schmerzensgeldzahlung gegenüber einem Heranwachsenden
BGH, Beschl. v. 08.07.2020 – 1 StR 467/18 · 1. Strafsenat
BVerfG, Beschl. v. 10.04.1997 – 2 BvL 45/92 · 2. Senat
Leitsatz: Zur Verfassungsmäßigekit einer räumlichen Beschränkung der Aufenthaltgestattung für Asylbewerber und ihrer Strafbewehrung für Fälle wiederholter Zuwiderhandlung.
BGH, Beschl. v. 04.11.2025 – 2 StR 126/25 · 2. Strafsenat