Zum Inhalt springen
Zitierfest

JGG · Jugendgerichtsgesetz

§ 5 JGG – Die Folgen der Jugendstraftat

Amtliche Fassung, Stand 25.06.2021.

(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden.

(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 JGG verweisen

Rechtsprechung zu § 5 JGG

72 Entscheidungen zitieren § 5 JGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 16.05.2024 – 3 StR 112/23 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: 1. Der Begriff des „Verbreitens“ in § 176c Abs. 2 StGB ist nicht im engen Sinne des Verbreitungsbegriffs des § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 Alternative 1 StGB zu verstehen. Er erfasst vielmehr alle in § 184b Abs. 1 genannten Varianten der Hergabe oder Zugänglichmachung, darunter auch die Drittbesitzverschaffung gemäß § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB. 2. Die bloße Absicht der Herstellung …
  • BGH, Beschl. v. 11.07.2019 – 1 StR 467/18 · 1. Strafsenat

    Neuregelung der Vermögensabschöpfung: Anfrage zur Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Jugendstrafverfahren

  • BGH, Urt. v. 03.12.2015 – 4 StR 387/15 · 4. Strafsenat

    Jugendstrafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielte Messerstiche; Gesamtwürdigung durch das Tatgericht; Entbehrlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe bei Unterbringung in …

  • BGH, Beschl. v. 09.09.2015 – 4 StR 334/15 · 4. Strafsenat

    Jugendstrafverfahren: Wirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, Beschl. v. 19.12.2012 – 4 StR 494/12 · 4. Strafsenat

    Jugendstrafverfahren: Schuldunfähigkeit wegen diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Verhängung von Jugendstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung

  • BGH, Urt. v. 07.03.2024 – 3 StR 220/23 · 3. Strafsenat

    Revision in Jugendstrafsachen: Zulässigkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den Strafausspruch; Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Bemessung der Jugendstrafe u.a. wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Schwere der Schuld; Begründung einer …

Weitere Entscheidungen zu § 5 JGG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 JGG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 JGG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten