Durch die Verwarnung soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorgehalten werden.
JGG · Jugendgerichtsgesetz
§ 14 JGG – Verwarnung
Verweise
Vorschriften, die auf § 14 JGG verweisen
- § 104 JGG – Verfahren gegen Jugendliche
- § 105 JGG – Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
- § 112a JGG – Anwendung des Jugendstrafrechts
Rechtsprechung zu § 14 JGG
3 Entscheidungen zitieren § 14 JGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 02.07.2013 – 2 BvR 2392/12 · 2. Senat 3. Kammer
Stattgebender Kammerbeschluss: DNA-Analyse gem § 81g StPO an Minderjährigem bei insgesamt lediglich jugendtypischer Verfehlung - besondere Auswirkung einer Erfassung und Speicherung von Genmerkmalen auf die weitere Entwicklung eines Jugendlichen - hier: Fehlen einzelfallbezogener Ausführungen des …
BVerfG, Beschl. v. 23.01.2013 – 2 BvR 2392/12 · 2. Senat 3. Kammer
Erlass einer einstweiligen Anordnung: DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung - irreparable Nachteile infolge Vollziehung der angegriffenen Entscheidungen
BGH, Urt. v. 17.03.2022 – 4 StR 223/21 · 4. Strafsenat
Strafverfahren wegen Mordes: Voraussetzungen eines Rücktritts vom Versuch bei mehreren Beteiligten
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