Ist die Auslieferung zulässig, so ist sie wegen einer weiteren Tat auch dann zulässig, wenn für diese
IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 4 IRG – Akzessorische Auslieferung
Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.
Rechtsprechung zu § 4 IRG
Eine Entscheidung zitiert § 4 IRG.
OLG München, Beschl. v. 30.03.2026 – 1 OAus 33/26 · 1. Strafsenat
Auslieferungshaft, Fluchtgefahr, Rechtliches Gehör, Vertrauensschutz, Politische Verfolgung
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