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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 3 IRG – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die Tat auch nach deutschem Recht eine rechtswidrige Tat ist, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, oder wenn sie bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts auch nach deutschem Recht eine solche Tat wäre.

(2) Die Auslieferung zur Verfolgung ist nur zulässig, wenn die Tat nach deutschem Recht im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist oder wenn sie bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts nach deutschem Recht mit einer solchen Strafe bedroht wäre.

(3) Die Auslieferung zur Vollstreckung ist nur zulässig, wenn wegen der Tat die Auslieferung zur Verfolgung zulässig wäre und wenn eine freiheitsentziehende Sanktion zu vollstrecken ist. Sie ist ferner nur zulässig, wenn zu erwarten ist, daß die noch zu vollstreckende freiheitsentziehende Sanktion oder die Summe der noch zu vollstreckenden freiheitsentziehenden Sanktionen mindestens vier Monate beträgt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 IRG verweisen

  • § 4 IRG – Akzessorische Auslieferung
  • § 81 IRG – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

Rechtsprechung zu § 3 IRG

10 Entscheidungen zitieren § 3 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 23.03.2010 – 2 BvR 334/10 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der Auslieferung einer Person mit kanadischer und libanesischer Staatsangehörigkeit an die USA wegen Bestechung irakischer Amtsträger - Auslieferung kein von Art 103 Abs 2 GG beschränkter Akt der …

  • BVerfG, Beschl. v. 27.11.2014 – 2 BvR 2735/14 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 3. Kammer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: vorläufige Untersagung der Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls und Verurteilung in Abwesenheit - Gewährleistung eines fairen Verfahrens gem Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

  • BVerfG, Urt. v. 18.07.2005 – 2 BvR 2236/04 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Rechtsordnung. Der Beziehung des Bürgers zu einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass der Bürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Die in der "Dritten Säule" der …
  • BVerfG, Beschl. v. 28.06.2024 – 2 BvQ 49/24 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 1. Kammer

    Erfolgreicher Eilantrag betr Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn - nachträgliche Bekanntgabe der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG - Mögliche Verletzung der Aufklärungspflichten in Bezug auf die Haftbedingungen - Gewährleistung des hinreichenden Schutzes des sich als …

  • BVerfG, Beschl. v. 05.11.2003 – 2 BvR 1243/03 · 2. Senat

    Leitsatz: Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, wonach niemand in den ersuchenden Staat ausgeliefert werden darf, der aus seinem Heimatstaat mit List, aber ohne Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfreiheit in den ersuchten Staat gelockt worden ist.
  • OLG München, Beschl. v. 30.03.2026 – 1 OAus 33/26 · 1. Strafsenat

    Auslieferungshaft, Fluchtgefahr, Rechtliches Gehör, Vertrauensschutz, Politische Verfolgung

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