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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 2 IRG – Grundsatz

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Ein Ausländer, der in einem ausländischen Staat wegen einer Tat, die dort mit Strafe bedroht ist, verfolgt wird oder verurteilt worden ist, kann diesem Staat auf Ersuchen einer zuständigen Stelle zur Verfolgung oder zur Vollstreckung einer wegen der Tat verhängten Strafe oder sonstigen Sanktion ausgeliefert werden.

(2) Ein Ausländer, der in einem ausländischen Staat wegen einer Tat, die dort mit Strafe bedroht ist, verurteilt worden ist, kann einem anderen ausländischen Staat, der die Vollstreckung übernommen hat, auf Ersuchen einer zuständigen Stelle dieses Staates zur Vollstreckung einer wegen der Tat verhängten Strafe oder sonstigen Sanktion ausgeliefert werden.

(3) Ausländer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.

Verweise

Vorschriften, die auf § 2 IRG verweisen

Rechtsprechung zu § 2 IRG

7 Entscheidungen zitieren § 2 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 26.09.2019 – 2 BvR 517/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung

  • BVerfG, Beschl. v. 03.04.2019 – 2 BvR 517/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung, wenn diese unter eine …

  • BVerfG, Beschl. v. 09.03.2016 – 2 BvR 348/16 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Sikh mit russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit an die Russische Föderation zur Strafverfolgung - Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit …

  • OLG München, Beschl. v. 30.03.2026 – 1 OAus 33/26 · 1. Strafsenat

    Auslieferungshaft, Fluchtgefahr, Rechtliches Gehör, Vertrauensschutz, Politische Verfolgung

  • OLG München, Beschl. v. 09.02.2026 – 1 OAus 248/25 · 1. Strafsenat

    Auslieferung, Fluchtgefahr, Organisierte Kriminalität, Bedrohungslage, Resozialisierung, Zeugenaussage

  • OLG München, Beschl. v. 03.02.2026 – 1 OAus 216/25 · 1. Strafsenat

    Auslieferung: Einhaltung von Mindeststandards in italienischer Haftanstalt

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