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Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 112 InsO – Kündigungssperre

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

  • 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
  • 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 112 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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