Zum Inhalt springen
Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 119 InsO – Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 119 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 119 InsO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten