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Zitierfest

Bundesrecht

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)

Amtliche Fassung, Stand 16.10.2023. 17 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
  3. § 3Anwendung auf das Wohnungseigentum
  4. § 4Pflicht zur Verbrauchserfassung
  5. § 5Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  6. § 6Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
  7. § 6aAbrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
  8. § 6bZulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
  9. § 7Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
  10. § 8Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
  11. § 9Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
  12. § 9aKostenverteilung in Sonderfällen
  13. § 9bKostenaufteilung bei Nutzerwechsel
  14. § 10Überschreitung der Höchstsätze
  15. § 11Ausnahmen
  16. § 12Kürzungsrecht, Übergangsregelung
  17. Anhang EVAuszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1007) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

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