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Zitierfest

GWB · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 3 GWB – Mittelstandskartelle

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.

Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1, wenn

  • 1. dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und
  • 2. die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 3 GWB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 GWB? Zitiere den Wortlaut.“

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