GenG · Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
§ 3 GenG – Firma der Genossenschaft
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.
Verweise
Vorschriften, die auf § 3 GenG verweisen
- § 200 UmwG – Firma oder Name des Rechtsträgers
Rechtsprechung zu § 3 GenG
Eine Entscheidung zitiert § 3 GenG.
BGH, Urt. v. 18.04.2013 – I ZR 180/12 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Brandneu von der IFA Zu den gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG mitzuteilenden Informationen gehört auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.
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