FGO · Finanzgerichtsordnung
§ 89 FGO
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 89 FGO verweisen
Rechtsprechung zu § 89 FGO
3 Entscheidungen zitieren § 89 FGO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BFH, Beschl. v. 06.02.2014 – II B 129/13 · 2. Senat
Leitsatz: 1. NV: Mit der Rüge, das FG habe die Grundsätze über die Verteilung der Feststellungslast oder über eine Minderung des Beweismaßes fehlerhaft beurteilt oder Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt, wird kein Verfahrensmangel, sondern ein Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts geltend gemacht. 2. NV: Zur ordnungsgemäßen Begründung der Sachaufklärungsrüge muss der Beschwerdeführer …
BFH, Urt. v. 18.09.2019 – III R 59/18 · 3. Senat
Leitsatz: Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht .
BFH, Beschl. v. 19.01.2012 – X B 37/10 · 10. Senat
Leitsatz: NV: Gegen einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht zum Termin erscheint, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, sofern das Fernbleiben nicht rechtzeitig genügend entschuldigt ist.