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Zitierfest

FeV · Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

§ 13 FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

Amtliche Fassung, Stand 12.08.2026.

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass

  • 1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, oder
  • 2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
  • a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,
  • b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
  • c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
  • d) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war oder
  • e) sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht.

Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 13 FeV verweisen

  • § 3 FeV – Einschränkung und Entziehung der Zulassung
  • § 14 FeV – Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
  • § 22 FeV – Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
  • § 24 FeV – Verlängerung von Fahrerlaubnissen
  • § 46 FeV – Entziehung, Beschränkung, Auflagen
  • § 48 FeV – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Anlage 4 FeV – (zu den §§ 11, 13, 13a und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Anlage 4a FeV – (zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten

Rechtsprechung zu § 13 FeV

43 Entscheidungen zitieren § 13 FeV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayVGH, Beschl. v. 07.09.2026 – 11 CS 26.1127 · 11. Senat

    Verwertbarkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachten - Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs

  • BayVGH, Beschl. v. 21.07.2026 – 11 CS 26.391 · 11. Senat

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • BayVGH, Beschl. v. 27.04.2026 – 11 CS 26.481 · 11. Senat

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit und Rückfall

  • BVerwG, Urt. v. 14.12.2023 – 3 C 10/22 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen, liegen nur dann vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei vom Geschehensablauf her eigenständigen Lebenssachverhalten je eine oder mehrere solche …
  • BVerwG, Urt. v. 07.04.2022 – 3 C 9/21 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: Die Fahrerlaubnisbehörde darf den Betroffenen auch dann gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auffordern, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht geahndet worden ist. Es muss aber hinreichend sicher …
  • BVerwG, Urt. v. 15.09.2021 – 3 C 3/21, 3 C 3/21 (3 C 20/17) (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: § 3 Abs. 6 StVG i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV sind unionsrechtskonform auszulegen. Erbringt der Inhaber eines im Mitgliedstaat seines ordentlichen Wohnsitzes erneuerten Führerscheins der Klassen A und B den Nachweis, dass seine Eignung zum Führen solcher Kraftfahrzeuge dort bei der Erneuerung seines Führerscheins überprüft wurde und dass diese Überprüfung …

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