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Zitierfest

EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

§ 100 EnWG – Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Regulierungsbehörde (§ 85 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 98 zuständige Gericht.