Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Regulierungsbehörde (§ 85 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 98 zuständige Gericht.
EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
§ 100 EnWG – Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.